Satzung des „Förderverein der Grundschule Mönchberg e.V.“

Stand 16.11.2021

  • 1 Name und Sitz
  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein der Grundschule Mönchberg“
  2. Er hat seinen Sitz in Mönchberg.
  3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V.
  4. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
  • 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung in der Grundschule Mönchberg.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  1. Förderung der schulischen und ideellen Erziehung der Schüler durch Weitergabe finanzieller Mittel, nützlicher Sachinformationen oder von Sachzuwendungen. Er bemüht sich insbesondere um Ergänzung und Verbesserung der Ausstattung mit Lehrmitteln und Einrichtungsgegenständen und um die Unterstützung wissenschaftlicher, kultureller, sportlicher und sozialer Angebote und Veranstaltungen der Schule und in der Schule. Zur Sicherheit und Betreuung von Schülern im Umfeld der schulischen Aktivitäten kann er helfen beizutragen.
  2. Öffentliche Mittel, private und Firmen-Spenden sowie Beträge für seine Zwecke und Aufgaben zu erwirken.
  • 3 Durchführung der Aufgaben

Die aus § 2 ersichtlichen Aufgaben werden vom Vorsitzenden nach Abstimmung mit dem Vorstand oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung durchgeführt. Die Mitarbeit im Verein ist ehrenamtlich.

  • 4 Gemeinnützigkeit
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Etwaige Auslagen werden ihnen auf Antrag in angemessenem Umfang erstattet. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.
  • 5 Mitgliedschaft
  1. Mitglieder des Vereins können sein, volljährige Personen die Interesse an der Förderung der Schule haben, natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen sowie Körperschaften, insbesondere ehemalige Schülerinnen und Schüler, ehemalige und derzeitige Lehrerinnen und Lehrer, sowie ehemalige und derzeitige Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Mönchberg. Schülerinnen und Schülern der Grundschule Mönchberg können nicht Mitglieder des Vereins sein.
  2. Freunde und Gönner der Grundschule Mönchberg können die Mitgliedschaft erwerben. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Die Ablehnung der Aufnahme ist nicht anfechtbar. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung des Vorstandes wirksam.
  3. Auf Antrag der Vorstandschaft oder einzelner Mitglieder kann die Mitgliederversammlung verdiente Mitglieder, Persönlichkeiten, die sich um die Schule oder um den Verein verdient gemacht haben, zum Ehrenmitglied ernennen.
  • 6 Erlöschung der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft geht verloren durch:
  2. Tod
  3. Austritt
  4. Streichung der Mitgliedschaft
  5. Ausschluss
  6. Bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit
  7. Der Austritt von Vereinsmitgliedern ist jederzeit zum Schluss des Kalenderjahres zulässig. Der Austritt ist dem Vorstand vier Wochen vorher schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstandes erforderlich.
  8. Die Mitgliedschaft von Vereinsmitgliedern, die in zwei aufeinander folgenden Jahren den Vereinsbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlt haben, kann gestrichen werden. Das Mitglied ist darüber zu benachrichtigen.
  9. Durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Mitglied:

  1. gegen das Ansehen oder den Gemeinsinn des Vereines erheblich verstoßen oder
  2. dem Vereinszweck in grober Weise zuwidergehandelt oder
  3. sich ehrenrührig verhalten hat.

Der Ausschluss wird wirksam mit der Zustellung der Ausschluss-Erklärung. Der Ausgeschlossene kann binnen Monatsfrist Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft.

  1. Scheidet ein Mitglied aus dem Verein aus, so findet eine Vermögensauseinandersetzung nicht statt.
  2. Datenschutz: der Verein und sein Archiv dürfen die erhobenen Mitgliederdaten auch über ein Ausscheiden hinaus speichern, solange das betroffene Mitglied dem nicht schriftlich widerspricht.
  • 7 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand
  • 8 Mitgliederversammlung
  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden mindestens einmal jährlich einberufen und von ihm geleitet, bei seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden. Wenn beide Vorstandsmitglieder nicht anwesend sind, bestimmt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies im Interesse des Vereins für geboten hält oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder dies schriftlich beantragen.
  2. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
  3. Wahl des Vorstandes und Wahl der Rechnungsprüfer
  4. Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes
  5. Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichtes
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Beschlussfassung über Anträge, die spätestens drei Tage vor der Versammlung beim Vorsitzenden schriftlich einzureichen sind
  8. Festsetzung der Vereinsbeiträge
  9. Ernennung verdienter Persönlichkeiten zu Ehrenmitgliedern
  10. Änderung der Satzung
  11. Beratung über Wünsche aus der Mitgliederversammlung
  12. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
  13. Die Vereinsmitglieder werden durch eine spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin versandte E-Mail eingeladen; zusätzlich erscheint mindestens eine Woche vorher eine Anzeige im Amts- und Mitteilungsblatt.
  14. Der Leiter der Grundschule oder dessen Vertreter, der Vorsitzende des Elternbeirates oder dessen Vertreter, sowie alle Lehrkräfte der Schule werden zu der Mitgliederversammlung eingeladen. Gegenüber dem Verein gilt derjenige als Vorsitzender des Elternbeirates, der zuletzt vom Leiter der Grundschule dem Verein gegenüber schriftlich benannt wurde. Der Leiter der Grundschule, der Vorsitzende des Elternbeirates sowie die Lehrkräfte sind über den Leiter der Grundschule zu laden. Die Ladung ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Einberufung der Mitgliederversammlung. Auch für die gemäß dieser Ziffer 4 zu ladenden Personen gilt als Wirksamkeitsvoraussetzung nur die Anzeige gemäß Ziffer 3. Der Leiter der Grundschule oder dessen Vertreter, der Vorsitzende des Elternbeirates oder dessen Vertreter haben in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme.
  15. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Sie entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit durch Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmt ist.
  16. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer der Versammlung unterzeichnet wird. Die Niederschrift erhalten Mitglieder auf Antrag.
  • 9 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus:
  2. dem/der Vorsitzenden
  3. dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
  4. dem/der Schriftführer/in
  5. dem/der Schatzmeister/in
  6. bis zu drei weiteren Mitgliedern
  7. geborene Mitglieder, wie die Schulleitung und der 1. Elternbeiratsvorsitzende
  8. Die Zahl der Vorstandsmitglieder sollte ungerade sein.
  9. Der Vorstand wird in geheimer Abstimmung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 Mehrheit auf die geheime Wahl verzichten. Falls sich die Wahl eines neuen Vorstandes verzögert, führt der bisherige Vorstand seine Geschäfte bis zur Neuwahl fort.
  10. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes findet bei der nächsten Mitgliederversammlung eine Neuwahl statt.
  11. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Vorstandsmitglieder. Diese sind rechtzeitig vom Vorsitzenden zu laden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig.
  12. Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden die jeweils allein vertretungsberechtigt sind. Im Innenverhältnis ist der erste Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende zur Vertretung berufen.
  13. Der Vorstand kann Mitglieder des Vereines als Beiräte zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bevollmächtigen.
  • 10 Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung
  2. Dauernde Kontaktnahme zur Leitung der Grundschule
  3. Anträge an die Mitgliederversammlung vor zu beraten und entsprechende Beschlussvorschläge vorzubereiten
  4. Mitglieder, die in zwei aufeinander folgenden Jahren ihren Vereinsbeitrag nicht bezahlt haben, vom Erlöschen ihrer Mitgliedschaft zu verständigen. Für die Benachrichtigung gilt das Absenden an die letzte gemeldete Anschrift.
  5. Über den Ausschluss eines Vereinsmitgliedes zu beschließen
  6. Werbemaßnahmen für den Beitritt neuer Mitglieder, insbesondere bei den Eltern der Ein- und Austrittsklassen, im Benehmen mit der Schulleitung durchzuführen
  7. Über die satzungsmäßige Verwendung der Spenden gemäß § 2 (a und b) zu entscheiden.
  • 11 Finanz- und Kassenwesen
  1. Die Mitglieder zahlen den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrag für das laufende Beitragsjahr in der beschlossenen Höhe zu Beginn des Beitragsjahres im voraus. Im Anfangsjahr sind das 12 Euro pro Jahr. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann vom Mitglied jedoch entsprechend seiner Bereitschaft zur Unterstützung des Vereinszwecks und seiner finanziellen Möglichkeit selbst bestimmt werden. Der vorgenannte oder beschlossene Betrag ist ein Mindestbetrag.
  2. Über die Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister Buch.
  3. Zahlungen werden nur auf schriftlicher Anweisung des Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden vom Schatzmeister geleistet.
  4. Die Rechnungsprüfung erfolgt alljährlich vor der Mitgliederversammlung durch zwei von der Mitgliederversammlung auf ein Jahr zu bestimmende Rechnungsprüfer.
  • 12 Änderung der Vereinssatzung

Änderungen der Vereinssatzung bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der in der Mitgliederversammlung anwesender Vereinsmitglieder. Bei der Einladung ist die alte und neue Version des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben.

Der Satzungstext versteht unter ´schriftlich´ Textform im Sinne des § 126 b BGB, also z.B. E-Mail oder Fax

  • 13 Vereinsauflösung
  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung ¾ der anwesenden Vereinsmitglieder.
  2. Auseinandersetzung: Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Verwaltungsgemeinschaft Mönchberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung der Erziehung in der Grundschule Mönchberg zu verwenden hat.
  • 14 Inkrafttreten

Vorstehende Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Der Verein wurden am 16.11.2021 in den Räumen der Grundschule in 63933 Mönchberg, Schulstraße 1, gegründet (und am 18.02.2022 unter der NR. VR 200822 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Miltenberg-Obernburg eingetragen).

 

Mönchberg, den 16.11.2021

Schullandheimaufenthalt der Klasse 4 – Ein Rückblick

In dieser Woche erlebten wir viele spannende, lustige und unvergessliche Momente. Die Kinder haben ihre Eindrücke in kleinen Berichten festgehalten. Einige davon möchten wir hier vorstellen.

Die Burgführung

Unser erster Eindruck von der Burg: Sie ist sehr alt – bestimmt über 500 Jahre – und die Zimmer sind riesig!
Am Montag starteten wir direkt mit einer Burgführung. Wir liefen zur Kanone und zum alten Burgtor, das schon über 800 Jahre alt ist. Besonders aufregend war, dass wir es selbst einmal schließen durften.
Im Rittersaal bestaunten wir große Bilder und Deckenmalereien von Göttern. Außerdem gibt es dort einen 87 Meter tiefen Brunnen. Als wir Wasser hinuntergossen, dauerte es 10 Sekunden, bis wir es unten hörten. Der Burgführer erzählte uns sogar, dass dort ein iPhone 4 liegt!

   

Lagerfeuer

Am Montagabend machten wir ein Lagerfeuer. Wir sangen gemeinsam und backten Stockbrot – das schmeckte sooo lecker! Die Stöcke dafür hatten wir schon mittags gesammelt.
Später spielten wir Fangen und erschreckten die Mädchen. Bevor wir schlafen gingen, las Frau Lippert uns noch eine Geschichte vor.

Burgrallye

Am Dienstagmittag erkundeten wir die Burg von außen. Wir liefen an der Burgmauer entlang, gingen zu den Türmen und zählten die Treppen. Auch Frau Herrmann kam vorbei, um sich die Burg anzuschauen.
Die Tage waren sehr schön – nur die Betten nicht ganz so bequem.

 

Kinoabend

Am Dienstagabend war Kinozeit! Wir schauten „Garfield“. Garfield bekommt darin Besuch von Hund Odie und obwohl sie zuerst keine Freunde sind, rettet Garfield ihn am Ende.
Jedes Kind bekam ein Getränk und durfte Chips und Süßigkeiten essen. Der Film dauerte fast zwei Stunden und wir waren bis 22 Uhr wach. Danach schliefen alle ziemlich schnell ein.

 

Das Schloss Erbach

Am Donnerstag besuchten wir das Schloss Erbach. Eine Gruppe war beim Schnitzen, die andere machte eine Schlossrallye im Museum. Die Gruppe, die die Rallye absolvierte, gewann mit den meisten Punkten.
Im Museum war es an manchen Stellen richtig dunkel, und am Ende führten schmale Treppen nach oben. Beim Schnitzen arbeiteten die Kinder mit echtem Werkzeug an Taguanüssen. Die Museumspädagogin war sehr freundlich und erklärte uns alles geduldig.
Der Ausflug war ein tolles Erlebnis.

Wildpark

Während eine Klasse im Schloss war, wanderte die andere zum Wildpark. Dort sahen wir wunderschöne Rehe und Hirsche. Zwei Hirsche kämpften sogar und beschädigten dabei den Zaun!
Ein besonderes Highlight war ein weißes Reh, das im Winter fast unsichtbar wäre. Später trafen wir noch kleine Rehe und Ziegen, die wir sogar füttern durften.

Bunter Abend

Am bunten Abend gab es Theater, Spiele, Geschichten und Shows. Drei Jungs eröffneten das Programm mit einer Zaubershow. Danach folgten weitere Aufführungen und eine Tanzeinlage.
Wir hatten sehr viel Spaß und lachten viel.

 

Fazit

Unser Schullandheimaufenthalt war für alle ein großes Abenteuer – voller neuer Erfahrungen, spannender Entdeckungen und lustiger Momente. Die Kinder werden sich sicher noch lange daran erinnern.


 

Advent in der Grundschule Mönchberg

Auch dieses Jahr feiern wir den Advent in der Grundschule Mönchberg jeden Montagmorgen gemeinsam mit den Klassen 1 bis 4 im Haupthaus.

Alle Kinder versammelten sich am 01.12. in der Turnhalle – viele Eltern konnte Frau Lutz, unsere Rektorin, als Gäste begrüßen.

Zu Beginn sangen alle „Wir sagen euch an“. Der erste Durchgang war etwas verhalten, deshalb gab es eine Wiederholung – diesmal sangen alle kräftig mit 😊.

Am ersten „Adventsmontag“ trugen die Klassen 2a und 3a das Gedicht „Weihnachten“ von Joseph Freiherr von Eichendorff vor – in modernem Gewand mit Tanzelementen und gerapptem Text.

Anschließend las Frau Dreger eine Bewegungsgeschichte vom Weihnachtsmann vor. Alle turnten fleißig mit, auch die Eltern!

Mit „Im Advent, im Advent ist ein Licht erwacht“ klang unser gemeinsamer Start in die erste Adventswoche musikalisch aus.


 

Vorlesetag in Mönchberg und Röllbach

Jedes Jahr im November findet der bundesweite Vorlesetag statt. In Kitas, Schulen, Bibliotheken und im Freundeskreis wird vorgelesen.

Auch unsere Schule hat am 21. November 2025 wieder an dem Aktionstag teilgenommen. Jede Klasse bekam Besuch von einem Vorleser oder einer Vorleserin und durfte eine Schulstunde lang einer interessanten Geschichte lauschen.

Dabei wurde aus Klassikern wie „Die kleine Hexe“ oder „Pippi Langstrumpf“ und „Michel“ vorgelesen. In anderen Klassen gab es neuere Geschichten aus Bilderbüchern zu hören, z.B. „Trau dich, Koala“ , „Die kleine Maus und das goldene Blatt“ oder „Als die Raben noch bunt waren“.

Wir hoffen, dass die Begeisterung der Kinder für das Zuhören noch lange anhält und auch von Ihnen aufgegriffen wird, denn das Vorlesen vermittelt die Freude am Lesen und an Büchern. Außerdem hilft es beim Lesenlernen, denn es erweitert den Wortschatz und fördert die Konzentrationsfähigkeit.

Vielen Dank an alle Vorleser und Vorleserinnen für Ihr Engagement an unserer Schule!


 

 



 

Sportlicher Einsatz trotz Regen bei den Bundesjugendspielen 2025

Am Montag, den 7. Juli 2025, war es endlich so weit: Die Bundesjugendspiele unserer Grundschule konnten nachgeholt werden – ein Tag voller Bewegung, sportlichem Ehrgeiz und großer Begeisterung bei allen Schülerinnen und Schülern.

Ursprünglich war die Veranstaltung bereits für die Vorwoche geplant, musste jedoch aufgrund großer Hitze verschoben werden. Umso größer war die Vorfreude, als es nun endlich losging.

In diesem Jahr fanden die Bundesjugendspiele erstmals getrennt an zwei Standorten statt: Die Kinder der 1. und 2. Klassen traten im Schulhaus Mönchberg zu einem abwechslungsreichen Wettbewerb an. Mit viel Einsatz wurde gesprintet, geworfen und gehüpft. Zum Abschluss zeigten alle noch beim 10-Minuten-Lauf ihre Ausdauer. Die Kinder waren mit Freude und Ehrgeiz bei der Sache – eine tolle Leistung!

Die 3. und 4. Klassen führten ihren Wettkampf auf dem Sportgelände der Valentin-Pfeifer-Grund- und Mittelschule in Eschau durch. Hier standen klassische Disziplinen wie Sprint, Weitsprung, Weitwurf und ein 800-Meter-Lauf auf dem Programm. Auch dort wurde mit großem Engagement und sportlicher Fairness um Punkte gekämpft.

Das Wetter spielte zwar nicht ganz mit – der Tag war insgesamt durchwachsen – aber davon ließ sich niemand die gute Laune verderben. Alle Teilnehmenden können stolz auf ihre Leistungen sein!

Ein herzliches Dankeschön gilt der Grund- und Mittelschule Eschau, die uns in diesem Jahr ihr Sportgelände zur Verfügung gestellt hat. Besonders gefreut haben wir uns über die Unterstützung einiger Schülerinnen und Schüler vor Ort – vielen Dank für eure Hilfe!


 

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